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Brief an Umweltministerin Heinen-Esser – Keine Windkraftanlagen in Wäldern/Beschluss des Thüringer Landtags

(Brief von Frank Dubberke)

Sehr geehrte Frau Ministerin Heinen-Esser,

Sie hatten sich vor einigen Monaten in der Presse dahingehend geäußert, dass die Genehmigungen von neuen Windkraftanlagen in Wäldern sehr differenziert betrachtet werden sollten.

Ich begrüße Ihre Auffassung sehr, zumal der durch den von der (Bundes-) Politik forcierte Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) immer paradoxere Züge annimmt und nicht nur auf das Unverständnis sowie mittlerweile auf massive Ablehnung in der Bevölkerung trifft. Nicht ohne Grund haben sich bundesweit weit über 1.000 Bürgerinitiativen gegen den weiteren Ausbau der Windkraft gegründet. Gerade in der regionalen Umgebung werden beinahe wöchentliche neue Initiativen gegründet.

Insbesondere richtet sich der weithin sichtbare Protest gegen den Ausbau der Windkraft in Wäldern,  Naturschutz- und Naherholungsgebieten im Rahmen von Privilegierten Bauvorhaben nach § 35 BauGB. Für Windräder, die Industrieanlagen mit allen ihren Risiken sind, wird für die Klimapolitik nahezu alles geopfert, was uns in den vergangenen Jahrzehnten als schützens- und erhaltenswert für die nachfolgenden Generationen galt. Nicht nur ich finde, dass das eine bedenkliche Entwicklung ist!

Umso mehr ist der kürzlich getroffene Beschluss des Thüringer Landtags zu begrüßen, wonach ein Gesetzentwurf der CDU und FDP parteiübergreifend mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition dazu geführt hat, dass künftig keine Windräder mehr im Thüringer Wald errichtet werden dürfen.

Dieser Beschluss ist bemerkenswert, da in dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 7/171) einige wesentliche Aussagen enthalten sind, die meinen erschütterten Glauben an die fachliche Kompetenz einiger Politiker wieder in ein besseres Licht rücken. So ist in dem Antrag u.a. zu lesen: „Der Landtag stellt fest, … dass Windkraftanlagen, vor allem in Waldgebieten, einen schwerwiegenden und langfristig negativen Einfluss auf den Artenschutz, den Grundwasser- und Bodenschutz, das Mikroklima, den Schall- und Immissionsschutz sowie das Landschaftsbild haben.

… dass mit zunehmenden Anteil von Sonnen- und Windenergie an der Stromproduktion der Handlungsdruck zur Absicherung der Grundlast sowie der Nutzung von Stromspitzen steigt und konkrete Lösungen zur Sicherung der Versorgungssicherheit gefunden werden müssen…“.

Insbesondere die letzte Aussage ist hervor zu heben. Stellt sie doch fest, dass trotz eines beständigen Zubaus der Wind- und Sonnenergie in den letzten Jahren zwar der durchschnittliche Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung auf etwa 50% angewachsen ist, der prozentuale Anteil an einer sicheren Grundlast beständig und nahezu unverändert knapp 1% beträgt. Ein weiterer Zubau von Windenergie wird daran nichts ändern, da der Wind i.d.R. nicht dann weht, wenn der Strom tatsächlich gebraucht wird.

Gleichzeitig wird festgestellt, was auch beinahe täglich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachlesbar ist: An wind- und sonnenreichen Tagen produzieren wir schon heute mehr grünen Strom, als wir tatsächlich nutzen können. Diesen Strom müssen wir heute mangels vorhandener Speicher gegen Zahlung eines negativen Strompreises sehr teuer ins Ausland entsorgen. Ein weiterer Zubau würde diesen Effekt noch weiter verschärfen. Es wäre volkswirtschaftlicher Unsinn, der leider durch das EEG bis heute gefördert wird. Das EEG ist zudem nachweislich nicht „kompatibel“ mit dem Europäischen Emissionshandel. Experten fordern daher seit Jahren konsequenterweise die vollständige Abschaffung… !

Ich vertrete als Vorstand eines kürzlich gegründeten Natur- und Artenschutzvereins („Forest for Future“) die Interessen zahlreicher lokaler Anwohner, die sich gegen massiven Ausbau von Windkraft im „Naturpark Sauerland-Rothaargebirge“ zur Wehr setzen. Nachdem bereits 5 Windkraftindustrieanlagen (WKA) vor knapp 15 Jahren gebaut wurden und seitdem „lautstark“ ihren Dienst verrichten, sollen nun aktuell 17 weitere WKA desselben Investors hinzukommen. Weitere 10 (!) Investoren haben teilweise Vorverträge mit möglichen Verpächtern geschlossen und stehen bereit, ihre Genehmigungsanträge beim Kreis Olpe bzw. Kreis Wittgenstein einzureichen.

Um das geplante Bauvorhaben regional einzuordnen: Die benötigten Flächen liegen inmitten eines der drei größten „Unzerschnittenen verkehrsarmen Räume“ (UVZR) in NRW. Das Gebiet am Rothaarkamm umfasst 153 km². Die geplanten Standorte liegen zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet Kreis Olpe (LSG-4711-015). Die visuellen und akustischen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung sind unzweifelhaft erheblich. Ebenso liegen in unmittelbarer Nähe der geplanten WKA-Standorte zahlreiche FFH-Gebiete. In diesen Gebieten gehört u.a. der Schwarzstorch zu den maßgeblichen Schutzgütern, wie auch zahlreiche hier beheimatete Fledermausarten, Wildkatzen, Haselmäuse und der Rotmilan.

Neu ist, dass insbesondere seit dem vergangenen Jahr durch den Borkenkäferbefall wesentliche Flächen an befallenen Baumbeständen gerodet werden und dadurch die Lebens- und Rückzugorte der genannten Tierarten erheblich verkleinert sind. Eine zusätzliche Rodung von Windkraftflächen wie die späteren dauerhaften Geräuschemissionen stellen für den ohnehin bedrohten Artenschutz eine zusätzliche Belastung dar und müssen daher zwingend vermieden werden. Statt die Flächen für die WKA und deren Zuwegungen zu roden, müssten diese aufgeforstet werden.

Für uns ist es ein offensichtlicher Widerspruch, dass wir einerseits die Abholzung der Amazonas -Regenwälder anklagen, die Versiegelung von Vorgärten durch „Schottergärten“ verbieten wollen und anderseits die Abholzung und Versiegelung großer wertvoller CO2 speichernder Waldflächen befürworten -das alles für die Errichtung von WKA zur Klimarettung …?

Der Schutz des Waldes als unverzichtbarer Wasserspeicher sowie der Schutz Grundwassers als Rohstoff für unser Trinkwasser darf ebenfalls nicht dem Klimaschutz geopfert werden, sondern muss allerhöchste Priorität genießen. In der weiträumigen Umgebung von Wasserschutzzonen dürfen ebenfalls keine WKA stehen!

Wir würden uns daher wünschen, dass die Landesregierung von NRW die Gleichwertigkeit von Sauerländer Wäldern zu dem nunmehr geschützten Thüringer Wald anerkennt und ebenfalls einen Ausschluss von WKA in Wäldern und den oben genannten geschützten Räumen gesetzlich festschreibt. Die Akzeptanz für Erneuerbare Energien in der Bevölkerung würde sich wahrscheinlich verbessern, wenn die Bundespolitik nicht wie aktuell, zahlreiche, unbeantwortete ökologische wie ökonomische Widersprüche schaffen würde, statt ein konkretes und transparentes Konzept für die sogenannte Energiewende unter Benennung der zu erwartenden Kosten nennen würde, statt immer neue CO2 Ziele zu formulieren.

 Mit freundlichen Grüßen mit den besten Wünschen für das Neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen
Frank Dubberke – Ein ehrlich besorgter Wähler